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Gericht-Witz-0177

Ein Mann geht auf Geschäftsreise ins Rotlichtmilieu. Nach getaner Arbeit weigert er sich allerdings, zu zahlen. Der Fall
geht vor Gericht. Der Mann bittet den Richter bei Verhandlungseröffnung: „Euer Ehren, das ist mir äusserst peinlich!
Meine gesamte Familie mit Kindern ist unerwartet anwesend und ich habe beruflich einen Ruf zu verlieren! Sie können
den Fall so nicht aufrollen!“ „Nun gut, ich habe Verständnis für die Lage, ich werde den Fall als Mietstreitigkeit tarnen.“
Die Verhandlung beginnt. „Würde sich der Beklagte bitte dazu äussern, warum er die Miete nicht zahlen will?“ „Erstens
handelte es sich um einen Altbau, zweitens war die Wohnung viel zu feucht und muffig, ausserdem war sie einfach zu
gross, was ich nicht wollte!“ Der Richter wendet sich an die Prostituierte: „Wie sehen sie den Sachverhalt, Frau
Klägerin?“ „Das ist doch lächerlich! Der Mieter wusste von vorne herein, dass es sich um einen Altbau handelt,
zweitens wurde die Wohnung erst feucht, nachdem der Mieter eingezogen war, drittens ist es nicht mein Problem,
wenn der Mieter über zuwenig Mobiliar verfügt…“